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Was gibt es Neues bei MACH1 & MACH2?
10.05.10

Neues Förderinstrument "Prämiengutschein"

Berufstätige mit einem niedrigeren Einkommen können sich Weiterbildung zu 50 % fördern lassen.

Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die im Wohnungsbau-Prämiengesetz genannten Beträge nicht übersteigt (Nov. 2009: 25.600 € bzw. 51.200 € bei gemeinsamer Veranlagung), können eine individuelle berufliche Weiterbildung mit bis zu 50 % der Kosten fördern lassen.

Förderfähig sind z. B. alle offenen MACH1-Seminare, die für die (zukünftige) Berufstätigkeit relevant sind. Mehrere Seminare zu gleichen bzw. ähnlichen Themen können zusammengefasst werden (z. B. Excel Grund- und Aufbaustufe oder auch Excel, Word, PowerPoint).

Die Förderhöhe beträgt 50 %, max. aber 500,00 EUR der reinen Seminarkosten. Der Bildungsträger zieht diesen Betrag bei der Berechnung direkt ab. Wichtig: Der Rest darf auch vom Arbeitgeber übernommen werden.

Es kann 1 Prämiengutschein jährlich beansprucht werden. Die Ausgabe erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. VHS, IHK, BOW). Mitzubringen bzw. anzugeben sind: Ausweis, Einkommensnachweis, die angestrebte Qualifizierung sowie 3 mögliche Bildungsträger dafür, von denen einer dann ausgewählt werden muss. Die Buchung des Seminars muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Prämiengutscheins erfolgen.

Der Prämiengutschein wird unabhängig von der Betriebsgröße oder anderen Qualifizierungen des Antragstellers ausgestellt. Eine Kombination mit dem Bildungsscheck ist möglich:

  • Wenn Prämiengutschein und Bildungsscheck ausgestellt werden können, geht der Prämiengutschein vor.
  • Der Bildungsscheck kann nach dem Prämiengutschein zusätzlich ausgestellt werden.

Detaillierte Informationen und eine Aufstellung der Beratungsstellen sind im Internet unter www.bildungspraemie.info zu finden.

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