Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen von MACH1 Weiterbildung
- Die Teilnehmer erhalten eine den besonderen Erfordernissen für berufliche Erwachsenenbildung entsprechende Weiterbildung.
- Die Veranstaltungsdauer wird jeweils im Programm ausgewiesen. In den allgemeinen Schulferien werden die Kurse bzw. Seminare unterbrochen.
- Die Teilnehmer sind gehalten, an den Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Sie sind verpflichtet, die technischen Einrichtungen sorgsam zu behandeln und die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen, die die Ordnung der Einrichtung betreffen, zu beachten.
- Die Anmeldung zu MACH1-Veranstaltungen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Nach erfolgter Anmeldung besteht für die Kursteilnehmer bis 1 Woche vor Kursbeginn (bei Tagesseminaren: 2 Wochen vorher) die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung bei MACH1. Bei späterem Rücktritt ist MACH1 berechtigt, auf Zahlung der vollen Gebühr zu bestehen. Bleibt ein Teilnehmer ohne Abmeldung der Veranstaltung fern, wird in jedem Fall die volle Gebühr fällig.
- Die Teilnahmegebühren sind fällig nach Rechnungserhalt, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von über 3 Monaten kann eine Ratenzahlung mit MACH1 Weiterbildung vereinbart werden. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von der Höhe und dem Zeitpunkt der Leistungen Dritter.
- Die Teilnahme an einer MACH1-Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angaben von Gründen kündbar. Die maßgeblichen Zeitspannen sind grundsätzlich vom Beginn der Veranstaltung an zu berechnen. Die Teilnahme an Veranstaltungen von weniger als 6 Monaten ist grundsätzlich nicht kündbar.
- MACH1 Weiterbildung ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (insbesondere nicht ausreichende Anmeldezahlen oder Erkrankung der Lehrkraft) zu verschieben, abzusagen oder durch einen anderen Dozenten durchführen zu lassen. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Kursabsage in voller Höhe erstattet.
- Die MACH1-Teilnahmebestätigung wird den Teilnehmern nach abgeschlossenem Kurs bei regelmäßiger Anwesenheit ausgestellt. Die Teilnahmebestätigung enthält Angaben über Art, Dauer und Unterrichtsinhalte der Weiterbildungsveranstaltung. Das MACH1-Zertifikat wird den Teilnehmern nach einem internen Abschlusstest ausgestellt. Es weist zusätzlich den im Test gezeigten Leistungsstand des Teilnehmers aus.
- Nebenabreden, die die Weiterbildungsmaßnahme betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung getroffen werden.
Herford, im Februar 1994
MACH1
Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaft
für berufliche Weiterbildung im Kreis Herford e.V.






