CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
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Zielgruppe
Unternehmensleitung und Führungskräfte aus Entwicklung, Konstruktion und Fertigung sowie Verantwortliche für Qualitätsmanagement und Produktdokumentation. Das Seminar beschäftigt sich primär mit der neuen Fassung der EG-Maschinenrichtlinie, und setzt damit Basiskenntnisse im Rahmen dieser Thematik voraus.
Ziele
Am 29.12.2009 trat ohne Übergangsfrist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Diese Maschinenrichtlinie ist für Maschinen- und Anlagenbauer der rechtliche Rahmen zum Inverkehrbringen ihrer Produkte innerhalb der europäischen Gemeinschaft.
Das Seminar zeigt auf, wie Konformitätsbewertungen durchzuführen sind, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist und wie die Voraussetzungen zur Kennzeichnung erfüllt werden können. Weiterhin wird die Aufgabe des Dokumentationsbeauftragen eingehend erläutert.
Themen
- Bedeutung des CE-Kennzeichens
- Richtlinien zur CE-Kennzeichnung
- Produkteinstufung
- Vergleich "alte" und "neue" Maschinenrichtlinie
- Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
- Was ist eine wesentliche Veränderung?
- Was ist eine Gesamtheit von Maschinen?
- Welche Aufgaben und welche Verantwortung hat der "Dokumentationsbevollmächtigte"?
- Risiko beurteilen, Sicherheitsbauteile auswählen
- Was ändert sich durch die "neue" Maschinenrichtlinie in der Technischen Dokumentation?
- Interne und externe Dokumentation
- Inhalte von Betriebsanleitungen
- Sicherheitshinweise nach ANSI 535.6
- Zweck der Normen
- Was sind harmonisierte Normen?
- Normenrecherchen durchführen
Zeit
Mittwoch, 13. Juni 2012
von 9.00 - 16.30 Uhr
1 Tag, 8 UStd.
Ort
MACH1 Weiterbildung
Mittelweg 28/Ecke Orthweg
32051 Herford
Dozent/-in
Dipl. Ing Hans-Georg Klose
Gebühr
€ 180,00
einschl. Unterlagen, Getränken und Mittagessen







